Damit aktiviert es die schon lange in den AGB des übernommenen Kabelnetzbetreibers Kabel Deutschland festgeschriebene, aber bisher nicht durchgesetzte Obergrenze. Anwendungen wie Surfen, E-Mail, Chats oder Streaming sollen davon unberührt bleiben. Die Einführung der Drosselung erfolgt schrittweise in einzelnen Regionen und soll in den nächsten Wochen abgeschlossen sein.
Die Drosselung betrifft den AGB zufolge ausschließlich File-Sharing-Anwendungen. Surfen, E-Mails, Video-Streaming, Video-on-Demand und Chats sollen davon nicht betroffen sein. Die Obergrenze von 10 GByte gilt schon länger, Kabel Deutschland griff aber bislang erst ab 60 GByte tatsächlich ein.