02.12.2015 16:20 Uhr, Quelle: MACNOTES.DE

iPhone-Klage: Brite erfindet neues Geschäftsmodell

Ich schlage vor, wir überlegen uns ernsthaft, ob unser iPhone kaputt ist. Wir sollten zu dem Ergebnis kommen, dass es kaputt ist, und es dann zur Reparatur einreichen. Wenn wir das iPhone dann repariert zurückerhalten, klagen wir gegen Apple und erhalten zusätzlich noch Schmerzensgeld. So geschehen in Großbritannien. Kläger Daniel W. hat in Zusammenarbeit mit ().

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