Hersteller und Importeure zahlen an die Verwertungsgesellschaften künftig 6,25 Euro pro Smartphone beziehungsweise Handy und 8,75 Euro pro Tablet. Diese Kosten werden voraussichtlich über den Verkaufspreis an Verbraucher weitergegeben. Die Verträge gelten rückwirkend ab 2008 für Mobiltelefone respektive ab 2012 für Tablets und laufen bis Ende 2018.