Access-Provider wie T-Online und Vodafone sind nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs dazu verpflichtet, Websites mit illegalen Inhalten zu sperren. Allerdings müssen geschädigte Rechteinhaber zuvor versucht haben, ihr Recht auf anderem Wege durchzusetzen. Netzsperren seien nur die Ultima Ratio, so der BGH.