Über drei Instanzen hinweg wollte die Verwertungsgesellschaft die Sperrung einer Piraterie-Webseite erreichen. Der Bundesgerichtshof weist zugleich eine ähnliche Klage von Tonträgerherstellern zurück. Laut BGH ist die Verpflichtung von Access-Providern zu Websperren nur als letztes Mittel zulässig - die Rechtsinhaber müssen zuerst gegen urheberrechtsverletzende Betreiber sowie Host-Provider vorgehen.