Seit etwa 1,5 Jahren setzt Google das „Recht auf das Vergessenwerden“ für EU-Bürger um. Der Vorgang lässt Transparenz vermissen, da die endgültige Entscheidung, ob eine URL aus Googles Suchergebnissen genommen wird, im Endeffekt bei Google selbst liegt. Und Google gibt zu diesem Vorgang naturgemäß nur wenige Informationen bekannt. Nun verrät das Unternehmen jedoch wie viele Anfragen es bisher entgegen genommen hat und welche Seiten besonders betroffen waren.