Er kritisiert den Gesetzentwurf der Bundesregierung wegen teils schwammiger Formulierungen. Einen Antrag Thüringens auf Zurückweisung des Gesetzes lehnte die Länderkammer zwar ab, aber dafür beschloss sie einen Antrag NRWs, laut dem Anbieter von der Störerhaftung befreit werden sollen.