Die Bundesregierung hat sich am Freitag über entscheidende Punkte des umstrittenen Entwurfs für die zweite Stufe der Urheberrechtsnovelle verständigt. Die Koalitionsfraktionen einigten sich darauf, dass die vom Justizministerium geplante Peer-to-Peer-Bagatellklausel zur strafrechtlichen Freistellung der Teilnahme an illegalen Tauschbörsen im so genannten zweiten Korb der Reform nicht mehr auftauchen wird. Auch die Neuregelung der Gerätepauschale für die eingeschränkte Anfertigung von Privatkopien soll weniger umfassend ausfallen als ursprünglich geplant.