Thüringen hat beantragt, den Gesetzentwurf dem Vermittlungsausschuss zur "generellen Überarbeitung" vorzulegen. Schleswig-Holstein unterstützt dieses Vorhaben. Damit das von CDU/CSU und SPD auf den Weg gebrachte Gesetz rechtskräftig wird, bedarf es der Zustimmung des Bundesrats.