Bereits am vergangenen Mittwoch hatte sich angekündigt, was das Landgericht Hamburg nun in Schriftform gegossen hat: Das rechtliche Vorgehen der BILD, gegen die Veröffentlichung von Adblock-Anleitungen und Filterlisten, mit denen sich das Angebot des Boulevard-Blattes werbefrei konsumieren lässt, ist statthaft. So hat das Landgericht Hamburg dem Ersuchen der BILD GmbH, eine Einstweilige Verfügung gegen den […]