Um die Ansprüche aus der Steuerschuld zu begleichen, kann ein Finanzamt Dinge und Ansprüche pfänden. Dabei können auch Drittschuldner in Anspruch genommen werden, die dann nicht mehr an den Schuldner leisten dürfen. Dies gilt gemäß einer aktuellen Entscheidung auch für Ansprüche aus einem Registrierungsvertrag einer Domain.