Unternehmen, die bisher das Safe-Harbor-Abkommen zwischen EU und USA als Rechtsgrundlage für die Übertragung personenbezogener Daten in US-Clouds genutzt haben, müssen umgehend prüfen, ob ihre Datenübermittlung auf eine neue rechtliche Basis gestellt werden kann. Andernfalls liegt ein Verstoß gegen das Datenschutzrecht vor.