Die USA gewährleisten dem Urteil zufolge "keinen angemessenen Schutz übermittelter Daten" von EU-Bürgern. Der EuGH räumt zudem den nationalen Datenschutzbehörden umfassende Prüfrechte ein. Der Kläger, der österreichische Jurist Max Schrems, spricht von einem Meilenstein.