Im NSA-Ausschuss hat ein Zeuge zugegeben, dass der BND im März dieses Jahres interne E-Mails gelöscht hat, die Informationen über fragwürdige NSA-Selektoren enthielten. Das brisante ist nun, dass es sich bei solchen E-Mails um Beweise für Aufklärungsarbeit handelt, die der BND nicht löschen darf.