Die Musik-Verwertungsgesellschaft GEMA ist nun auch in höchster Instanz mit einer etwas seltsam anmutenden Auffassung der Realität gescheitert: Man wollte Gelder vom Betreiber der Gemeinschaft-Antennenanlage eine Wohnhauses eintreiben. Die Gerichte zeigten sich allerdings durchgehend verwundert und ließen die GEMA auflaufen.