In Wohnhäusern mit einer gemeinsam genutzten Satellitenantenne müssen die Wohneigentümer keine Gema-Gebühren zahlen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die beiden vorinstanzlichen Urteile bestätigt und der Gema damit eine deutliche Niederlage beschert. (Gema, Rechtsstreitigkeiten)