Das Berufungsgericht gibt den Fall an das zuständige Bezirksgericht zurück. Basis der Entscheidung ist unter anderem der Verstoß gegen das in Deutschland inzwischen ungültige Slide-to-Unlock-Patent. Allerdings fiel die Entscheidung nicht einstimmig. Der Vorsitzende Richter übt sogar heftige Kritik an dem Urteil.