17.09.2015 19:28 Uhr, Quelle: Heise
BGH: Für Gemeinschaftsantennen fallen keine Gema-Gebühren an
Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs: Eigentümergemeinschaften mit einer gemeinsamen Satellitenschüssel müssen keine Gema-Gebühr für die Weiterleitung von TV-Signalen zahlen.
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