Wenn in juristischem Kontext von "Karlsruhe" gesprochen wird, ist immer das Bundesverfassungsgericht gemeint (z.B. politische Redewendung "dann müssen wir Karlsruhe anrufen"). Da hier aber vom Oberlandesgericht Karlsruhe die Rede ist, ist die Überschrift irreführend.
Manchmal wird leider auch der Bundesgerichtshof mit dem Bundesverfassungsgericht verwechselt und dann spricht man auch fälschlicherweise von "Karlsruhe", aber das OLG Karlsruhe muss man schon ausschreiben, sonst ist es zu verwirrend