Der BGH hat in einem Fall Apple gegen Motorola entschieden, dass das „Slide to unlock“-Patent die Klage nicht rechtfertigt. Dieser Mechanismus sei vielmehr durch den „State of the Art“ begründet gewesen. Der BGH hat entschieden: Apples Klage gegen Motorola, das heute zu Lenovo gehört, wird abgewiesen. Die Richter sehen in Apple „Slide to unlock“-Patent offenbar ().