Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Das Slide-to-Unlock-Patent, das Apple innehielt, ist in Deutschland nicht gültig. Damit könnten diverse Prozesse, die Apple geführt hat, neu aufgerollt oder fortgesetzt werden – und das nicht unbedingt zu Apples Vorteil. Unter dem Aktenzeichen X ZR 110/13 hat der Bundesgerichtshof gestern entschieden, dass das Patent, das Apples Entsperrmechanismus patentiert, in Deutschland