Bereits im April 2013 hatte das Bundespatentgericht Apples "Slide to Unlock"-Patent in Deutschland für ungültig erklärt. Als recht offensichtliches Software-Patent sahen die Richter in den Ausführungen des Apple-Dokuments keine ausreichend technische Erfindungshöhe, um patentwürdig zu sein . Dieser Ansicht schlossen sich im Berufungsverfahren die Richter des Bundesgerichtshofes (BGH) nun an und