In seinem Urteil vom 25. August 2015 (Kennziffer: X ZR 110/13) hat der Bundesgerichtshof das von Apple gehaltene Patent zur Entsperrung eines Touchscreens für nichtig erklärt. Der Bundesgerichtshof folgt mit seiner Entscheidung dem Antrag der Klägerin Motorola Mobility Germany GmbH, die das Streitpatent mit einer | Weiter →