Mit dem Recht auf Vergessen besteht die Möglichkeit, unliebsame Links aus den Ergebnislisten von Suchmaschinen wie Google zu löschen. Doch dabei handelt es sich nur um ein europäisches Recht, erklärt Google nun in einem Blog-Beitrag. Daher sollen die Links auch nur in den hiesigen Versionen der Suchmaschine entfernt werden.