23.07.2015 17:19 Uhr, Quelle: Heise
BGH bestätigt Verbot von Amazon-Rabattaktion beim Bücherkauf
Bücher sind ein Kulturgut in Deutschland, ihr Preis ist geschützt. Rabatte auf neue Bücher sind nicht erlaubt. Der BGH hat das Verbot einer Gutschein-Aktion von Online-Händler Amazon bestätigt.
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