Der österreichische Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat in letzter Instanz entschieden, dass ein Computer mit Internetanschluss für sich allein genommen keine Grundlage für die Entrichtung von Rundfunkgebühren darstellt. Auch daran gekoppelte Abgaben und Entgelte müssen in solchen Fällen nicht mehr entrichtet werden.