Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshof hat in dieser Woche eine Entscheidung in einem fast fünf Jahre währenden Rechtsstreit um das Einbetten von YouTube-Videos gefällt. Dabei geht es im sogenannten "Bestwater"-Fall um die Frage, ob das so genannte Framing eine Urheberrechtsverletzung darstellt oder nicht.