Er folgt damit weitgehend einem Urteil des Europäischen Gerichtshof zum sogenannten Framing. Sofern das Video mit Zustimmung des Rechteinhabers auf Youtube öffentlich zugänglich gemacht wurde, liegt kein Urheberrechtsverstoß vor. Wie es bei anderer Sachlage aussieht, müssen die Gerichte erst noch entscheiden.