02.07.2015 12:01 Uhr, Quelle: Heise
Gema vs. YouTube: Gericht bestätigt Sperrzwang
Nach dem LG München hat nun auch das OLG Hamburg bestätigt, dass YouTube zwar nicht grundsätzlich für Verstöße von Nutzern haftet, im Einzelfall aber Videos löschen muss. Und über das richtige Maß an Vorbeugung herrscht weiter keine Einigkeit.
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