01.07.2015 15:37 Uhr, Quelle: Heise
EuGH: Versehentliche Falschauskunft ist abmahnfähig
Bereits eine einzelne falsche Auskunft eines Gewerbetreibenden gegenüber einem Verbraucher stellt nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs einen Wettbewerbsverstoß dar. Das Urteil könnte zu Abmahnwellen führen.
Weiterlesen bei Heise
JustMac.info