01.07.2015 09:20 Uhr, Quelle: ZDNet Deutschland
Erfolg für Youtube: Klage der GEMA abgewiesen
Die Verwertungsgesellschaft hat keinen Anspruch auf eine Vergütung durch Youtube. Das Landgericht München stuft die Google-Tochter als Hostprovider ein. Als solche ist sie nicht unmittelbar für die von Nutzern hochgeladenen Inhalte verantwortlich.
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