Taylor Swift, quasi Stein des Anstoßes für die Bezahlung der Labels während der Probezeit bei Apple Music, hat sich entschieden, ihr neustes Album „1989“ doch zum Streamen freizugeben. Bevor die Bezahlung während der Testphase geklärt war, war sie dagegen und hat das auch marketingwirksam zum Besten gegeben. 0,2 Cent pro Wiedergabe aus dem Stream ist