19.06.2015 09:10 Uhr, Quelle: golem
Bundesgerichtshof: Gema kann Ärzte nicht für Radiomusik abkassieren
Radiomusik im Wartezimmer einer Arztpraxis wird nicht öffentlich vorgeführt und ist bei der Gema nicht vergütungspflichtig. Der Bundesgerichtshof traf eine Entscheidung mit weitreichenden Folgen. (Gema, Musik)
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