Die deutsche Rechtsprechung und Gesetzgebung kann mitunter skurril sein. In der Rangliste derartiger merkwürdiger Entscheidungen ganz oben einreihen dürfte sich der Umstand, dass jugendgefährdende E-Books erst nach 22 Uhr angeboten werden dürfen, da auch sie von Gesetzes her zu den so genannten "Telemedien" gezählt werden.