Im Streit um die Liste mit den NSA-Suchbegriffen hat die Bundesregierung nun entschieden: Lediglich ein als „Vertrauensperson“ bezeichneter Sonderermittler erhält Einsicht. Derweil sollen die parlamentarischen Kontrollgremien und der NSA-Ausschuss nicht einmal sämtliche Informationen erhalten, berichtet Spiegel Online.