12.06.2015 12:37 Uhr, Quelle: Heise
Bundestag verabschiedet IT-Sicherheitsgesetz
Betreiber kritischer Infrastrukturen müssen künftig Sicherheitsstandards einhalten und Störungen melden. Dies wird in einem vom Parlament beschlossenen Gesetzentwurf festgelegt, der eine "freiwillige Vorratsdatenspeicherung" zulässt.
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