Die Musikindustrie kann Forderungen von bis zu 8.000 Euro stellen, wenn die Beklagten schwere Fehler machen: So bewerten Experten die drei Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zu Tauschbörsen und Filesharing. Bereits der Tausch von Dateifragmenten reiche für eine Urheberrechtsverletzung aus. (Urheberrecht, Tauschbörse)