Der Bundesgerichtshof weist in drei Verfahren die Revisionen von Anschlussinhabern zurück, denen Urheberrechtsverletzungen vorgeworfen wurden. Zugleich bestätigt er die von der Musikbranche angesetzte Schadenshöhe von 200 Euro pro getauschtem Musiktitel sowie die Erstattung der Abmahnkosten.