11.06.2015 17:10 Uhr, Quelle: ZDNet Deutschland
EU-Kommission untersucht Amazons E-Book-Geschäft
Amazon soll sich eine Meistbegünsigtenklausel einrichten haben lassen. Demnach dürfen Verlage keinem anderen Händer bessere Konditionen einräumen. Dies könnte den Wettbewerb mit Amazon erschweren und somit einen Kartellverstoß darstellen.
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