Allein schon die Erwähnung von Personen in Beiträgen auf Social Media-Plattformen kann in bestimmten Fällen juristisch als Kontaktaufnahme bewertet werden. Ein Mann aus Nordrhein-Westfalen bekommt dies nun direkt zu spüren und muss wegen der Verletzung von Bewährungsauflagen zurück ins Gefängnis.