Das neu erarbeitete Gesetz zur Wiedereinführung einer Vorratsdatenspeicherung ist auf den Weg gebracht worden. Das Bundeskabinett hat dem Entwurf seiner zuständigen Minister zugestimmt, womit die Regelung jetzt von der Regierung in den Bundestag eingebracht wird. Dort gilt eine Zustimmung als ziemlich sicher.