Überraschend kündigte das Online-Warenhaus Amazon letzte Woche an, dass das Unternehmen seit dem 1. Mai die Körperschaftssteuer in Deutschland und drei weiteren Ländern abführt. Die EU-Kommission ist von der Änderung der Praxis nicht beeindruckt und prüft weiterhin ein Verfahren wegen unlauterer Vorteilnahme.