19.05.2015 10:10 Uhr, Quelle: golem

BSI: Akte E, die ungelösten Fälle der elektronischen Aktenführung

Behörden tun es, Krankenhäuser oder Versicherungen tun es - aber die richtige Methode kennt keiner: Wie Akten so eingescannt werden, dass sie anschließend sicher noch gültig sind, regelt kein Gesetz. An der Unsicherheit ändern die jüngsten Richtlinien des BSI nur wenig. (BSI, Scanner)

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