16.05.2015 18:19 Uhr, Quelle: Heise
Vorratsdatenspeicherung: Abruf auch bei Internetstraftaten
Ermittler sollen auf Vorrat gespeicherte Verbindungs- und Standortdaten nicht nur nutzen dürfen, um etwa Terrorismus zu bekämpfen, sondern auch, um "mittels Telekommunikation begangene Straftaten" aufzuklären. Dies sieht ein Referentenentwurf vor.
Weiterlesen bei Heise
JustMac.info