Erfolg für die Verfechter einer beschränkten Forenhaftung: Wie die Internetplattform MeinProf.de mitteilte, habe man vor dem Berliner Landgericht ein Verfahren in zweiter Instanz gewonnen. Die Betreiber der Webseite müssen beleidigende Kommentare damit erst nach Kenntnisnahme löschen und sich nicht zur Abgabe von Unterlassungserklärungen bereiterklären.