Die GEMA hat auf ihrer Webseite den Entscheid des Oberlandesgerichts München vom 7. Mai veröffentlicht. Demnach sind die GEMA-Sperrtafeln, wie sie hierzulande bei Musik-Videos häufig vorkommen, rechtswidrig. Die GEMA wird erneut darin bestätigt, dass der Text auf den Sperrtafeln irreführend ist. Bei den Nutzern wird der falsche Eindruck erweckt, die GEMA sei für die Sperrungen der Videos verantwortlich, obwohl YouTube die Sperrungen selbst vornimmt.