03.06.2007 18:05 Uhr, Quelle: WinFuture.de

Privates Surfen am Arbeitsplatz ist Kündigungsgrund

Laut einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts ist die private Internetnutzung am Arbeitsplatz ein Kündigungsgrund, wenn der Arbeitnehmer dafür einen Großteil seiner Arbeitszeit nutzt und wichtige Pflichten

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