08.05.2015 12:19 Uhr, Quelle: Heise
Bundestag ebnet Weg für Verwendung öffentlicher Informationen
Wer Informationen aus öffentlichen Beständen erhalten hat, darf diese künftig weiterverbreiten – auch im Internet. Die Voraussetzungen dafür hat der Bundestag mit seiner Neufassung des Informationsweiterverwendungsgesetzes geschaffen.
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