Er ruft den Deutschen Bundestag dazu auf, eine solche Datenspeicherung zu verhindern und sie stattdessen auf Einzelfälle zu beschränken. Das entspricht etwa auch der Forderung des Deutschen Bundesrats. Nach Auffassung des AK Vorrat sind die geplanten Änderungen am Telekommunikationsgesetz nicht mit Grundgesetz und EU-Datenschutzrichtlinie vereinbar.