30.04.2015 17:11 Uhr, Quelle: Mac & i
Rechtsstreit um Tagesschau-App: Erfolg für die Zeitungsverleger
Nach einer schwierigen Gratwanderung zwischen Rundfunk- und Pressefreiheit hat der Bundesgerichtshof entschieden: Rundfunkangebote dürfen nicht presseähnlich sein. Der Konflikt zwischen Zeitungen und ARD geht nun wieder ans OLG Köln.
Weiterlesen bei Mac & i
JustMac.info